Bundesgericht schützt Patient*innenrechte bei Schweigepflicht
Rechtsanwältin Luzia Vetterli konnte für ihren Klienten vor dem Bundesgericht ein wegweisendes Urteil erreichen.
Das Gericht erklärte eine Verfügung des Amts für Gesundheit und Soziales des Kantons Schwyz für nichtig, mit der Ärztinnen und Ärzte einer Klinik ohne Wissen des Patienten von der Schweigepflicht entbunden worden waren. Das Bundesgericht hielt fest, dass besonders schwere Verfahrensfehler vorlagen, weil der Betroffene nicht ins Verfahren einbezogen und die Verfügung nicht zugestellt wurde.
Damit stärkt das Urteil die Rechte von Patientinnen und Patienten und unterstreicht den hohen Schutz der ärztlichen Schweigepflicht. Auch Behörden können die Schweigepflicht nicht ohne klare gesetzliche Grundlage und ohne Einbezug der betroffenen Person aufheben.
Über den Fall berichtete auch SRF im Rahmen der Sendung «Rendez-vous» (02.09.2025). Der Radiobeitrag zeigt eindrücklich, wie brisant das Thema Schweigepflicht in der Praxis ist.
Weitere Informationen finden sich in der Medienmitteilung des Bundesgerichts sowie im Urteil 2C_332/2024 vom 21. Juli 2025.