Logo Rudolf & Bieri AG
August 2017

Restfinanzierung von Pflegekosten

Zuständigkeit für die Restfinanzierung von Pflegekosten bei Aufenthalt in einer Wohnung mit Dienstleistungen

Wie das Kantonsgericht Luzern jüngst im Rahmen eines Grundsatzurteils entschieden hat, ist der Aufenthalt in einer seniorengerechten Wohnung mit Dienstleistungen – ungeachtet des Pflegeaufwandes – nicht als Pflegeheimaufenthalt zu qualifizieren. Zieht eine pflegebedürftige Person demnach in eine Alterswohnung mit Dienstleistungen und bezieht von der Spitex Pflegeleistungen, so ist die neue Wohnsitzgemeinde für die Restfinanzierung der Pflegekosten zuständig (vgl. hier LGVE 2017 III Nr. 4 ).

Das Urteil des Kantonsgerichts Luzern erging auf eine Beschwerde unserer Anwältin Tania Teixeira hin, nachdem die neue Wohnsitzgemeinde eines Pflegebedürftigen die Finanzierung der Restpflegekosten verweigerte.

Weitere Neuigkeiten

Vermietung von Stockwerkeigentumswohnungen über Airbnb - geht das?

Vermietung von Stockwerkeigentumswohnungen über Airbnb - geht das?

Rechtsanwalt Jonas Rüegg befasst sich in RuBi-Jus mit der Zulässigkeit und Regulierungsmöglichkeiten von Vermietungen von Stockwerkeigentumswohnungen über Airbnb.

Die 100. juristische Mitarbeiterin bei Rudolf & Bieri

Die 100. juristische Mitarbeiterin bei Rudolf & Bieri

Herzlich willkommen Eliane Dommann!

Herzlich willkommen im Team

Herzlich willkommen im Team

Timm Widmer und Elena Dittli verstärken das Rudolf & Bieri Team.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Hier geht es zur Datenschutzerklärung.

Einverstanden