Willensvollstreckung: aktuelle Impulse für die Beratungspraxis
Die Willensvollstreckung ist im ZGB seit 1912 nur in zwei Bestimmungen geregelt. Umso wichtiger sind aktuelle Literatur und Rechtsprechung, wenn es darum geht, anspruchsvolle Fragen in der Praxis verlässlich einzuordnen.
Der neu erschienene Berner Kommentar „Die Willensvollstrecker“ von Hans Rainer Künzle widmet sich diesen Fragestellungen vertieft und greift aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur auf. Behandelt werden unter anderem Interessenkollisionen, Weisungen des Erblassers, die Bedeutung des Willensvollstreckerausweises, die Prozessführungsbefugnis sowie Fragen rund um Honorar, Vorschüsse und die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde.
Urs Rudolf nahm an der Präsentation des Werks in Zürich teil und erhielt erste Einblicke in die überarbeitete Kommentierung. Der fachliche Austausch zu neuen Publikationen und Entwicklungen ist für die Praxis besonders wertvoll, weil er hilft, komplexe erbrechtliche Fragestellungen präzise einzuordnen und vorausschauend zu beraten.
Für unsere Klientschaft bedeutet dies einen konkreten Mehrwert: Aktuelle Fachkenntnisse fliessen direkt in die Beratung bei Nachlassplanung, Nachlassabwicklung und Willensvollstreckung ein.