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Januar 2021

Vereidigung als nebenamtlicher Bundesrichter

Am Dienstag, 12. Januar 2021 wurde unser Anwalt Jeremias Fellmann unter coronaangepassten Bedingungen zum nebenamtlichen Bundesrichter vereidigt. Seit 1. Januar 2021 ist er offiziell im Amt, nachdem ihn die vereinigte Bundesversammlung in in ihrer Sitzung vom 23. September 2020 zum nebenamtlichen Bundesrichter für die Amtsperiode 2021-2026 gewählt hat.

Als nebenamtlicher Bundesrichter der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung wird Jeremias Fellmann im Rahmen eines Teilzeitpensums Urteilsvorschläge erarbeiten und an Urteilen des Bundesgerichts mitwirken. Daneben bleibt er im bisherigen Pensum als Anwalt in unserer Kanzlei tätig.

Die Wahl von Jeremias Fellmann erfolgte auf Vorschlag der parlamentarischen Gerichtskommission. Die Gerichtskommission kam nach Prüfung mehrerer Kandidaturen zum Schluss, dass Jeremias Fellmann über die Ausbildung, Erfahrung und Kompetenzen verfügt, die für das Amt eines nebenamtlichen Bundesrichters erforderlich sind. In seiner nebenamtlichen Richtertätigkeit wird Jeremias Fellmann namentlich seine Erfahrungen als Gerichtsschreiber am Bundesgericht und Rechtsanwalt bei Rudolf & Bieri einfliessen lassen können.

Das Team von Rudolf & Bieri gratuliert herzlich zum neuen Amt. Wir sind stolz auf Jeremias Fellmann und wünschen ihm bei seiner Richtertätigkeit viel Freude und Erfolg.

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