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Dezember 2019

Verbindung von Lehre und Praxis

Rudolf & Bieri setzt sich bereits seit Jahren in der Nachwuchsförderung ein und bietet jeweils drei talentierten Praktikanten einen lehrreichen Einblick in die Berufstätigkeit eines Anwalts/einer Anwältin. Dabei wird immer wieder deutlich, dass ein früher Praxisblick im Rahmen der universitären Grundbildung für das spätere Bestehen im Beruf von grosser Bedeutung ist.

Aus diesem Grunde engagieren sich die Anwältinnen und Anwälte von Rudolf & Bieri an der hiesigen Universität Luzern als Lehrbeauftragte/Dozenten in ihren jeweiligen Fachgebieten und sind bestrebt, den Studierenden die akademischen Inhalte mit Praxisbezug näher zu bringen.

Als amtliche Verteidigerin wird Luzia Vetterli immer wieder mit migrationsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. In ihrer Lehrveranstaltung zum Migrationsstrafrecht bringt Luzia Vetterli den Studierenden insbesondere die Strafbestimmungen des Ausländergesetzes näher und zeigt interessante Schnittstellen zwischen dem Strafrecht und dem Migrationsrecht auf.

Jonas Rüegg führt mit den Studierenden Übungen im Bereich Privatrecht (Aufbaustudium sowie Allgemeiner Teil des Obligationenrechts) durch. Von seiner langjährigen Tätigkeit am Bezirksgericht Luzern profitieren die Studenten auf Bachelorstufe sodann auch bei den Falllösungen im Bereich Privatrecht.

Als Experte für vertragsrechtliche Fragestellungen leitet Raphaël Haas ebenfalls Übungen im Bereich Privatrecht (Allgemeiner Teil des Obligationenrechts) und bringt den Studierenden die Theorie durch praxisrelevante Beispiele näher.

Nach Beendigung seiner Dissertation im Bereich Strafrecht wird Diego Langenegger den Studierenden ab dem Frühjahrsemester 2020 im Rahmen von Übungen die Grundsätze des Strafverfahrensrechts praxisnah aufzeigen.

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Neues Sexualstrafrecht: Was ändert sich für Opfer und Beschuldigte?

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Rechtsanwältin Luzia Vetterli zeigt auf, welche Neuerung das Sexualstrafrecht erfahren hat und was die sog. Nein-ist-Nein-Lösung bedeutet.

Sommerfest

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Ein wunderschönes Sommerfest zur Feier unserer über 100 Praktikant:innen.

Neuer Beitrag in der Richterzeitung

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Rechtsanwalt Jeremias Fellmann erläutert die jüngste bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 30 Abs. 1 BV.

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