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März 2018

Revision der Strafprozessordnung

Strafverteidiger Urs Rudolf äussert sich zum Vorentwurf zur Revision der Strafprozessordnung.

Derzeit plant der Bundesrat eine punktuelle Änderung der Strafprozessordnung, um ihre Praxistauglichkeit zu verbessern. Wie die Luzerner Zeitung am 15. März 2018 berichtete, wird der Vorentwurf von den Zentralschweizer Kantone kritisiert, da diese mehr Aufwand und teurere Verfahren befürchten. Urs Rudolf wurde von der Luzerner Zeitung eingeladen, seinen Standpunkt aus der Praxis der Strafverteidigung aufzuzeigen. Er legte dar, dass die Revisionsvorlage diverse begrüssungswerte Punkte enthalte, beispielsweise den Vorschlag, dass Tonaufnahmen von Vernehmungen nicht mehr einzeln protokolliert werden müssten.

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