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Januar 2018

Beitrag von Urs Rudolf im forumpoenale

Rechtsanwalt Urs Rudolf hat für die Zeitschrift forumpoenale ein Urteil des Bundesgerichts kommentiert.

Als langjähriger Strafverteidiger hat sich Urs Rudolf für die Zeitschrift forumpoenale mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts bezüglich der Anordnung von Untersuchungshaft auseinandergesetzt. In Kommentierung eines kürzlich ergangenen Urteils des Bundesgerichts weist er darauf hin, dass gemäss der bestätigten Rechtsprechung ein Gericht ausdrücklich festzuhalten hat, wenn ein unrechtmässiger Freiheitsentzug gegeben ist. Allerdings genügen formelle Fehler seitens der Staatsanwaltschaft oder seitens eines Gerichts für sich allein nicht, um dem öffentlichen Interesse an der materiellen Wahrheit und dem Sicherheitsinteresse nicht mehr nachkommen zu dürfen. Schliesslich hält Urs Rudolf fest, dass es bis heute an einer klaren, letztinstanzlichen Feststellung fehlt, innert welcher Frist ein Beschwerdeentscheid in Haftsachen in der Regel zu fällen ist.

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