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Dezember 2019

Beitrag von Jeremias Fellmann in der Richterzeitung

Die Parteien eines Gerichtsverfahrens haben gemäss Art. 30 Abs. 1 BV Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht. Was unter einem unvoreingenommenen Gericht im konkreten Fall zu verstehen ist, beschäftigt regelmässig auch das Bundesgericht.

In der jüngsten Ausgabe der Richterzeitung gibt Jeremias Fellmann einen Überblick zu kürzlich ergangenen Urteilen des Bundesgerichts, die sich mit der Frage befassen, wann Richter und Gerichtsschreiber in den Ausstand treten müssen.

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